Blog aus Rostock

Rückwirkendes Begrüßungsgeld

Wer ab oder nach dem 1. September zwecks Studiums nach Rostock gezogen ist und hier mit Haupt- oder alleinigen Wohnsitz gemeldet ist, hat Anspruch auf 100 Euro Begrüßungsgeld und ein Gutscheinheft.

Dies wurde am 7. Oktober 2009 von der Bürgerschaft beschlossen. Für Unklarheit sorgte bisher der ungünstige Zeitpunkt des Beschlusses, da viele Studenten just Anfang Oktober (also zum Wintersemester 09/10) nach Rostock gezogen sind und nichts von der Regelung mitbekommen haben.

Die Stadt stellte nun klar, dass auch rückwirkend noch das Begrüßungsgeld beim zuständigen Ortsamt abgeholt werden kann. Studiausweis und Perso sollten mitgenommen werden.

Quelle: MVTicker.de

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